Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von Rainer Hackl - THE ARTIST MANAGEMENT für die Lieferung an Endkunden

(terms of service)


I. Allgemeines

Bei unserem Onlineangebot stehen Sie als Kunde immer im Mittelpunkt. Wir sind auf Ihr Vertrauen angewiesen und freuen uns sehr darüber. Nachfolgend finden Sie unsere Bedingungen, damit Ihr Einkauf mit rechtlichen Dingen zugeht.

Bei Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen in der jeweils neuesten Fassung als rechtsverbindlich und vom Kunden anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Rainer Hackl - THE ARTIST MANAGAMENT - im folgenden RH genannt - nicht an, es sei denn, RH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Verwenden der Tickets und Informationen von RH, sowie der Bilder und Texte zu eigenen - von RH nicht vorgesehenen - Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch RH gestattet. Dasselbe gilt für den Wiederverkauf der angebotenen Waren.


II. Online-Ticket-Kauf

Auftragsannahme

  • Karten werden nur an Endkunden verkauft.

  • Die Auftragsannahme erfolgt freibleibend hinsichtlich Preis, Lieferung und Liefertermin. Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände berechtigen nicht zu Schadensansprüchen.

  • Das Angebot fuür einen Vertragsabschluß geht vom Kunden aus, sobald er das Feld "bestellen" angeklickt hat. Mit Übermittlung der Daten nimmt RH das Vertragsangebot des Kunden unter der Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist.

Preise und Bezahlung

  • Die von uns in der Preisliste genannten Preise verstehen sich inklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

  • Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum.

Versand und Lieferung

  • Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.

  • Alle Versendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Jede Sendung bei der äußerlich eine Beschädigung erkennbar ist, ist vom Empfänger nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens der Post oder entsprechender Logistikunternehmen (DPD, TNT etc.). Sofern dies seitens des Empfängers unterbleibt, erlischt jeglicher Schadensanspruch gegenüber RH.

  • Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich und verbindlich zugesagt wurde.

  • Überschreiten wir vereinbarte Liefertermine kann der Kunde der RH eine Nachfrist von 14 Werktagen setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann er durch schriftliche Erklärung vom Auftrag/ Vertrag zurücktreten, es sei denn, RH hat die Ware zwischenzeitlich bereits versandt.

Haftung und Schadenersatz

  • Liegt ein von RH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist RH nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist RH zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die RH zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

  • Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. RH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet RH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

  • Soweit die Haftung von RH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von RH.

  • Alle uns übergebenen Vorlagen werden sorgsam von uns behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zur Höhe des Materialwertes. Weitergehende Anspru?che jeglicher Art sind, sofern nicht oben genannt, ausgeschlossen.

Warenrückgabe

  • Bestellte Ware ist grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Ausnahmen sind lediglich Falschlieferungen, Absage oder Verlegung eines Konzertes und berechtigte Reklamationen, wie sie unter "Haftung und Schadenersatz" definiert sind.

  • Bei Absage der Veranstaltung kann der Karteninhaber seine Karte lediglich in einem Zeitraum von 14 Werktagen zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung.

  • Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Netto - Eintrittspreis (ohne Vorverkaufsgebühr + Versandgebühren) gegen Rücksendung der Eintrittskarte an RH zurück, wenn diese spätestens binnen 14 Werktagen nach dem ursprünglichen Konzerttermin und der Absage verlegt wird. Es wird nur der Netto- Preis der Eintrittskarte erstattet.

  • Die Verlegung der Veranstaltung bleibt RH vorbehalten. Wird die Veranstaltung verlegt, erfolgt die Rücknahme der Karten nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin. Im Übrigen ist eine Rücknahme ausgeschlossen.

Datenschutz und Datenverarbeitung

  • Wir bearbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, e-Mail, Telefonnummer etc.) werden von uns in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt werden.


III. Konzertbesuch

Anfahrt

  • Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

  • Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Möglichst öffentliche Verkehrsmittel benutzen!

Einlass

  • Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.

  • Kinder unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. Zu den Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen.

  • Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nettopreises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt RH vorbehalten.

Veranstaltung

  • Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den Sitzplatz der angegebenen Preisgruppe.

  • RH behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.

  • RH hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

  • Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von RH eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

  • Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen, sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis aus der Veranstaltungshalle.

  • Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

  • Der Inhaber der Eintrittskarte willigt, ohne Vergütung durch RH, darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Etwaige Folgen

  • Bei Rock- und Popkonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. RH übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.

  • RH haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.


IV. Schlussklauseln

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Alleiniger Erfüllungsort für die beiderseitige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis ist 94315 Straubing/Deutschland. Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich darin eine Lücke befinden, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen.

RH ist zwecks Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: 

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. 
Straßburger Straße 8 
77694 Kehl am Rhein 
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de


Stand: 22. Juni 2020
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
© Rainer Hackl - THE ARTIST MANAGEMENT


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung an Unternehmer / Kooperation mit Veranstalter


1. Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Rainer Hackl – THE ARTIST MANAGEMENT (nachfolgend "RH") gelten im Verhältnis zum Vertragspartner (nachfolgend „VP“). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von VP werden nicht anerkannt, es sei denn, RH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von RH gelten auch dann, wenn RH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.


2. Durchführung der Veranstaltung

2.1 VP gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen (gesetzlich und vertraglich) zu schaffen.

2.2 VP obliegt insbesondere die Anmietung und Bereitstellung der spielfertigen Veranstaltungsstätte unter Berücksichtigung der Bühnenanweisung und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften sowie die Abwicklung des Karten(vor)verkaufs,    der Plakataushang und die Schaltung von Anzeigen in den ortsüblichen/ regionalen Medien, insbesondere im Rahmen der örtlichen Tagespresse.

2.3 VP hat das gesamte erforderliche Personal gemäß Bühnenanweisung einschließlich Aufbauhelfer und technisches Bedienungspersonal sowie das erforderliche Kassen-, Garderoben-, Bedienungs- und Kontrollpersonal bereitzustellen.

2.4 VP ist verpflichtet, für die persönliche Sicherheit der Künstler, des gesamten von RH gestellten Personals sowie für alle Konzertbesucher im Veranstaltungsgebäude         bzw.   auf     dem Veranstaltungsgelände zu sorgen und hat dafür alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu treffen. RH ist berechtigt von VP Ersatz des ihm durch die Zuwiderhandlung durch VP gegen diese Verpflichtungen entstehenden Schadens zu verlangen. Der von VP an RH zu ersetzende Schaden beinhaltet insbesondere auch die Ansprüche des Künstlers, des Personals und der Konzertbesucher gegenüber RH wegen eines an den vorgenannten Orten erlittenen Schadens, sofern der entstandene Schaden auf Zuwiderhandlung von VP gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen beruht. Der von VP nach Ziffer 2.4 Satz 3 zu ersetzende Schaden umfasst dabei auch die RH entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung gegenüber dem Künstler, des Personals und der Konzertbesucher.

2.5 VP hat auf eigene Kosten eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung in angemessener Höhe zur Deckung der Risiken abzuschließen.

2.6 VP stellt sicher, dass Konzertbesucher ohne gültige Eintrittskarten keinen Zugang zu der Veranstaltung bekommen. Er wird insbesondere sicherstellen, dass die Eintrittskarte beim Einlass und nach Abreißen des Kontrollabschnitts im Besitz des Besuchers bleibt. VP gewährleistet, dass RH jederzeit umfassende Kontrollmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Eingangskontrollen und der Einhaltung der oben genannten Obliegenheiten, vornehmen kann.

2.7 RH und der Künstler sind in der Ausgestaltung und Darbietung des Programms frei und Weisungen von VP oder eines Dritten nicht unterworfen. VP ist nicht berechtigt ohne schriftliche Genehmigung von RH, Vorgruppen, andere Künstler und/oder Moderatoren auftreten zu lassen.


3. Bewerbung der Veranstaltung

3.1     Ab Beginn des Vorverkaufs hat VP die Veranstaltung im branchenüblichen Umfang bzw. im Umfang der durch RH genehmigten Kalkulation in den wichtigsten örtlichen Medien in angemessener Form zu bewerben.

3.2     Auf Anforderung von RH ist VP verpflichtet, jeweils am Monatsende sämtliche in Auftrag gegebene Werbemaßnahmen durch Übersendung entsprechender Kopien bzw. anderweitige Nachweise zu dokumentieren.

3.3 VP hat in der lokalen und regionalen Presse erscheinende und das Gastspiel betreffende Kritiken auf Wunsch nach ihrer Veröffentlichung RH im Original vorzulegen.

3.4 VP bemüht sich, örtliche Präsentatoren aus dem Print-, Rundfunk- und TV-Bereich zu akquirieren. Entsprechende Vertragsabschlüsse bedürfen der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch RH.

3.5 VP darf nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von RH Sponsoren/Werbepartner für die vertragsgegenständliche Veranstaltung akquirieren.


4. Verkauf der Eintrittskarten

4.1     VP ist für den Verkauf der Eintrittskarten verantwortlich und vereinnahmt die Kartenverkaufserlöse. VP wird sich dabei, soweit anderweitige vertragliche Verbindungen von VP dem nicht entgegenstehen, eines der von RH vorgegebenen Ticketsysteme bedienen.

4.2 Im Falle einer Arrangementvereinbarung und/oder reinen prozentualen Teilung der Ticketerlöse vereinnahmt VP die Kartenverkaufserlöse im Namen und auf Rechnung von RH.

4.3 VP sendet RH wöchentlich jeweils bis Dienstags 12:00 Uhr eine Aufstellung über Anzahl der verkauften Eintrittskarten per Telefax oder Email zu.

4.4 Auf den Eintrittskarten ist der von RH vorgegebene Endverkaufspreis auszuweisen. Ungeachtet dessen bedürfen alle Angaben auf den Eintrittskarten der vorherigen schriftlichen Genehmigung von RH.

4.5 VP ist nicht berechtigt, die von RH festgesetzten Eintrittspreise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von RH zu ermäßigen.

4.6 VP ist verpflichtet, vorbehaltlich einer individuellen Absprache mit RH mindestens 20 Freikarten pro Veranstaltung  in der Preiskategorie 1 („Künstlerkontingent“) zur Verfügung zu stellen.

4.7 VP ist berechtigt, vorbehaltlich einer individuellen Absprache mit RH, maximal 20 Freikarten pro Veranstaltung in Anspruch zu nehmen, die in erster Linie zur Verteilung an die über die Veranstaltung berichtenden Journalisten bestimmt sind. Weitere Freikarten können von VP nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von RH ausgegeben werden. Alle von dem Veranstalter ausgegebenen Freikarten sind gegenüber RH nach Adressat und Verwendungszweck (z.B. Medienpartner, VIP, o.ä.) zu belegen.

4.8 VP ist verpflichtet, RH den Schaden zu erstatten, der RH durch Ansprüche von Besuchern wegen Eintrittskartenreklamationen entsteht, es sei denn dass die Ursache der Reklamation nicht von VP zu vertreten ist. Der von VP zu ersetzende Schaden beinhaltet dabei auch die RH entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung gegenüber dem Besucher.


5. Abrechnung

5.1 VP legt RH jederzeit auf Wunsch, jedoch spätestens zum Aufbaubeginn einem von RH Bevollmächtigten einen detaillierten Bestuhlungsplan mit farbig gekennzeichneten Preisgruppen und -kontingenten vor, den aktuellen Stand des Vorverkaufes, sowie die für die Abendkasse vorgesehenen Tickets.

5.2 VP ist verpflichtet, bis zur Pause der jeweiligen Veranstaltung über die Einnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf für diese Veranstaltung gegenüber RH oder einem von RH Bevollmächtigten unter Vorlage einer Aufstellung der verkauften Karten (Kartenabrechnung unter Vorlage der Systemrapporte), aufgeteilt nach Preisgruppen, abzurechnen und die RH zustehende Beteiligung an den Einnahmen nach Abzug aller tatsächlich geleisteten à conto–Zahlungen in bar an RH oder einen von RH Bevollmächtigten auszuzahlen.

5.3 Nicht verkaufte Karten und etwaige Ermäßigungsabschnitte für Ermäßigungen sowie zu stornierende Karten, denen RH zugestimmt hat, sind bei der Abrechnung zur Prüfung vorzulegen und in einer Aufstellung gemäß 5.2 gesondert zu erfassen.

5.4 Im Falle einer Arrangementvereinbarung sind von VP am Veranstaltungstag sämtliche Kosten in Kopie vorzulegen bzw. auf Wunsch durch Originalbelege nachzuweisen.

5.5 VP begleicht Rechnungen von RH binnen der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf das Konto von RH, wobei der Eingang des Betrags maßgebend ist, etwaige Restzahlungen sind fällig am Tag der Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn in bar.

5.6 Gerät VP in Zahlungsverzug, ist RH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Falls RH in der Lage ist einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist RH berechtigt diesen geltend zu machen. VP ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass RH  als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5.7 VP ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder von RH unbestritten sind.


6. Bild-/ Tonaufnahmen, Merchandising

6.1 VP ist nicht berechtigt, Bild- und/ oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung herzustellen bzw. Dritten die Herstellung solcher Aufnahmen zu genehmigen, es sei denn, dass er vorher hierfür die schriftliche Genehmigung von RH eingeholt hat oder dass aufgrund gesetzlicher Vorschriften keine Genehmigung erforderlich ist. VP ist darüber hinaus verpflichtet unzulässige Bild- und/ oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung durch Dritte zu verhindern.

6.2 VP wird alles in seinen Kräften stehende unternehmen, um das Verbot gemäß Ziffer 6.1 zu kommunizieren und durchzusetzen, d.h. er wird insbesondere entsprechende Hinweise in der Veranstaltungshalle anbringen und das Ordnungspersonal anweisen, jegliche unzulässige Aufnahmen zu unterbinden. RH ist berechtigt von VP Ersatz des ihm durch die Zuwiderhandlung durch  VP     gegen diese Verpflichtungen entstehenden Schadens zu verlangen. Der von VP an RH zu ersetzende Schaden beinhaltet auch die Ansprüche Dritter (z.B. des Künstlers) gegenüber RH wegen Verstoßes gegen das Verbot unautorisierter Bild- und/ oder Tonaufnahmen, soweit dieser Verstoß auf Zuwiderhandlung von VP gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen beruht. Der von VP nach Ziffer 6.2 Satz 3 zu ersetzende Schaden umfasst dabei auch die RH entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung gegenüber dem Dritten.

6.3 VP ist nicht berechtigt, im Zusammenhang mit der Veranstaltung Waren gleich welcher Art vor, während und nach der Veranstaltung zu verkaufen, es sei denn, er hat hierzu vorab die schriftliche Genehmigung von RH eingeholt. Ausgenommen von dem Verbot sind der Verkauf von Speisen, Getränken im Foyer der Veranstaltung.

6.4 Das Merchandisingrecht (d.h. der Verkauf von CDs, DVDs, Videos, Kalendern, Postern, Bekleidungsartikeln, Programmheften etc.) ist dem Künstler/den Künstlern vorbehalten, der/die auch ohne Einwilligung von VP berechtigt ist/ sind, Merchandisingartikel vor, während und nach der Veranstaltung zu verkaufen. VP bemüht sich, eine kostenlose Bereitstellung von Standplätzen für das Merchandising zu erwirken. Sollte dies nicht möglich sein, so wird VP bis spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin RH die Höhe der anfallenden Standmieten mitteilen.


7. Ausfall der Veranstaltung

7.1 Für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen einer Erkrankung von Künstlern sowie höherer Gewalt (z.B. Streik, Bürgerkrieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) ausfallen muss, tragen RH und VP die ihnen entstehenden Kosten selbst.

7.2     Im Interesse der Minderung der mit dem Ausfall für die Vertragspartner verbundenen Nachteile werden sich beide Parteien um die Nachholung einer ausgefallenen Veranstaltung bemühen.

7.3 Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die VP zu vertreten hat, bleibt der Anspruch von RH auf die vertraglich geschuldete Vergütung bestehen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von RH bleiben von dieser Regelung unberührt.

7.4 Kommt VP mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten, insbesondere der Erfüllung der Bühnenanweisung sowie seiner Zahlungspflichten, in Verzug, ist RH berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.


8. Abtretungs- und Verrechnungsverbot

VP ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Gastspielvertrag einschließlich der Rechte und Pflichten aus diesen AGB im Ganzen oder teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von RH auf einen Dritten zu übertragen. Ein Verstoß hiergegen berechtigt RH zur fristlosen Kündigung des Gastspielvertrags und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.


9. Geheimhaltung

VP und sein Personal sind verpflichtet, über alle geschäftlichen Vorgänge der durchzuführenden Veranstaltung, der damit zusammenhängenden Tournee sowie über sonstige geschäftliche Vorgänge, welche RH betreffen, Stillschweigen zu bewahren und Dritten gegenüber keinerlei Auskünfte zu erteilen oder Angaben zu machen. Für den Fall eines jeglichen Verstoßes gegen diese Bestimmung steht RH ein Schadensersatzanspruch gegen VP zu.


10. Haftung

Schadenersatzansprüche gegenüber RH – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern RH bzw. dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit werden davon nicht umfasst.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Der Gerichtsstand ist Straubing.

11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

11.4 Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die den AGB und den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nahe kommt. In gleicher Weise ist bei Regelungslücken zu verfahren.

RH ist zwecks Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. 
Straßburger Straße 8 
77694 Kehl am Rhein 
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de


Stand: 22. Juni 2020
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
© Rainer Hackl - THE ARTIST MANAGEMENT